EuGH-Urteil beflügelt Verfahren gegen Facebook und Scalable

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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14.12.2023 (C?340/21) hat eine wegweisende Entscheidung zugunsten aller Opfer von Cyberkriminalität getroffen. Der EuGH hat festgestellt, dass die alleinige Furcht vor einem möglichen Missbrauch personenbezogener Daten bereits einen immateriellen Schaden darstellen kann.

Opfer von Cyberkriminalität können vor Gericht klagen

Das Urteil des EuGH stellt einen bedeutenden Fortschritt für Opfer von Cyberkriminalität dar, da sie nun nicht nur Anspruch auf immateriellen Schadensersatz haben, sondern auch gerichtlich feststellen lassen können, dass Unternehmen für alle kausalen Folgen eines Verstoßes gegen die DSGVO zur Rechenschaft gezogen werden können.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat eine wegweisende Bedeutung, da es aufgrund eines Cyberangriffs auf das IT-System einer bulgarischen Behörde gefällt wurde. Im Zuge dieses Angriffs wurden personenbezogene Daten im Darknet veröffentlicht. Der EuGH hat entschieden, dass bereits die Angst vor einem möglichen Missbrauch dieser Daten einen immateriellen Schaden darstellt. Diese Entscheidung gibt Opfern nicht nur das Recht auf Schadensersatz, sondern ermöglicht auch die gerichtliche Feststellung, dass Unternehmen für Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung haftbar sind.

Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wurde eine kontroverse Frage endgültig entschieden: Opfer von Datenlecks haben Anspruch auf Entschädigung in Form eines immateriellen Schadens. Diese wegweisende Entscheidung hat Auswirkungen auf den Datenschutz und stärkt die Rechte der Betroffenen von Cyberkriminalität.

Der immaterielle Schaden zeigt sich in der anhaltenden Sorge der Betroffenen, dass ihre persönlichen Daten nach einem Cyberangriff für unerlaubte Zahlungen von ihren Bankkonten genutzt werden könnten. Dieses Szenario wurde bereits bei den Opfern des Facebook-Datenlecks festgestellt.

Gemäß der Entscheidung des EuGH liegt es in der Verantwortung des Datenschutzverantwortlichen, den Nachweis zu erbringen, dass die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen angemessen waren. Unternehmen müssen nun nachweisen, dass sie angemessene technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt haben, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch zu schützen.

Das Urteil des EuGH hat Unternehmen dazu verpflichtet, technische Details zum Sicherheitsstandard ihres IT-Systems nicht mehr aus Geheimhaltungsgründen zurückzuhalten. Stattdessen müssen sie transparent über ihre Sicherheitsmaßnahmen informieren.

CLLB, eine vertrauenswürdige Kanzlei für Opfer von Internetkriminalität, unterstützt Bankkunden bei der Rückforderung unautorisierter Abbuchungen und empfiehlt Personen, die von Datenlecks betroffen sind, vorsorglich Klage einzureichen. CLLB vertritt die Interessen der Betroffenen vor Gericht und sorgt für eine angemessene Entschädigung.

Die Möglichkeit einer gerichtlichen Feststellung besteht, um sicherzustellen, dass der Datenschutzverantwortliche auch für mögliche kausale Folgen des Datenlecks in der Zukunft haftet. Dies gibt den Betroffenen die Möglichkeit, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung für die erlittenen Schäden zu erhalten.

Diese bahnbrechende Entscheidung wird zweifellos einen positiven Einfluss auf laufende Verfahren gegen Unternehmen wie Meta (Facebook) oder Scalable haben. Verbraucher werden ermutigt, ihre Rechte vor Gericht geltend zu machen und somit den Schutz ihrer persönlichen Daten zu verbessern.

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