Verbraucherbedenken ignoriert: Versichererberatung bietet keine sachliche verlässliche qualifizierte Rechtsauskunft

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Vor der 96. JuMiKo protestiert die Bundesrechtsanwaltskammer im Verbund mit Landeskammern gegen die bayerische Forderung nach erweiterter Beratungskompetenz für Rechtsschutzversicherer. Die Anwaltschaft betont, dass Versicherer bei wirtschaftlicher Zielsetzung nicht die notwendige Unabhängigkeit besitzen, um neutrale Rechtsberatung zu garantieren. Die BRAK warnt vor systemischen Interessenkonflikten und drängt auf eine klare Ablehnung des Vorhabens auf Bundesebene, um bewährte berufsrechtliche Standards und Verbraucherschutz dauerhaft zu sichern.

Rechtsschutzversicherer sollen nicht direkt als juristische Berater eingesetzt werden

Im Vorfeld der 96. JuMiKo in Bayern kritisieren BRAK und die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern den bayerischen Vorstoß, Beratungsaufträge an Rechtsschutzversicherer zu vergeben. Sie sehen darin eine faktische Aufweichung des Rechtsdienstleistungsgesetzes und eine massive Gefährdung der Unabhängigkeit und Neutralität der professionellen Rechtsberatung. Die Vermischung von Deckungsprüfung und juristischer Beratung produziert systemische Interessenkonflikte. Verbraucher würden in einem intransparenten System agieren, wodurch Verbraucherschutz und Vertrauen nachhaltig unterwandert werden.

Joint Venture von Rechtsberatung und Deckungsprüfung gefährdet Verbraucherschutz umfassend

Rechtsschutzversicherer setzen als gewinnorientierte Anbieter auf die Reduzierung von Leistungszahlungen und die Steigerung von Prämieneinnahmen. Die Bundesrechtsanwaltskammer mahnt, dass eine verschmolzene Deckungsprüfung und Rechtsberatung im selben Unternehmen systemische Interessenkollisionen garantiert. Ein einziger Rechtsträger, der sowohl entscheidet als auch berät, kann seine eigenen wirtschaftlichen Ziele über die Mandanteninteressen stellen. Diese Interessenkonflikte sind für Betroffene nicht transparent nachvollziehbar.

Berufsrecht schützt Mandanten effektiv vor Versichererkostenablehnung ohne anwaltliche Intervention

Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis zeigen, dass Versicherer trotz eindeutiger Rechtslage anfänglich Deckungszusagen verweigern. Mandantinnen und Mandanten sind auf gerichtliche Entscheidungen angewiesen, um verbindliche Zusagen durchzusetzen. Anwältinnen und Anwälte werden berufsrechtlich verpflichtet, unabhängig und loyal zu beraten. Eine Übergabe dieser Aufgabe an Versicherungsunternehmen würde hingegen betriebswirtschaftliche Prioritäten über Verbraucherschutz stellen und die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche unnötig erschweren. durch gebührenbelastete Prozesse ziehen lassen Mandantinnen und Mandanten Rechtssicherheit verlieren. Die Unsicherheit steigt.

Unabhängige Anwaltspflicht gefährdet durch sichtbare Vorgaben zugunsten der Versicherer

Der Vorschlag, Rechtsberatung und Deckungsprüfung innerhalb von Rechtsschutzversicherern zu bündeln, werde von Wessels als Geschenk für die Versicherungsbranche kritisiert. Er argumentiert, dass eine formale Trennung in Abteilungen nicht wirksam Interessenkonflikte verhindert. Versicherer handelten stets mit Blick auf ihre Gewinnziele und würden daher ihre eigenen Interessen über die Ansprüche ihrer Versicherten stellen. Mandanten liefen Gefahr, unzureichenden Schutz zu erhalten und auf Leistungen verzichten zu müssen.

Initiative der BRAK sichert Qualitätsstandards der Rechtsberatung in Deutschland

Dank kohärenter Argumentationen der Bundesrechtsanwaltskammer und der Landesrechtsanwaltskammern bleibt die unabhängige Rechtsberatung gewahrt. Eine transparente Abwägung aller Interessen sowie ein solider Verbraucherschutz verhindern willkürliche Kostenablehnungen. Mandantinnen und Mandanten profitieren von einer neutralen, berufsrechtlich abgesicherten Beratung. Die Einhaltung hoher berufsrechtlicher Standards stärkt den Qualitätsanspruch des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Diese gemeinsame Gegenwehr sichert das Vertrauen in die Anwaltschaft und schützt die Mandanten nachhaltig.

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